Wasserabgabe: Satzung angepasst
SCHÖLLKRIPPEN Der Markt Schöllkrippen kann künftig Maßnahmen zur Sicherung des Trinkwassers ergreifen und damit beispielsweise während Dürreperioden das Befüllen von Pools in Privatgärten einschränken oder gar verbieten. Möglich macht das die Wasserabgabesatzung, die der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am Montagabend einstimmig geändert und an neue Gegebenheiten angepasst hat.
Als Basis diente die aktuelle Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags. Auf Nachfrage von Marco Schmitt (CSU) betonte der Rathauschef, dass es sich bei solch einschränkenden Maßnahmen um begründete Einzelfälle handeln müsse. Zudem werde darüber in der Regel der Gemeinderat entscheiden. mst
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