Wasserabgabe: Satzung angepasst
Main-Echo Pressespiegel

Wasserabgabe: Satzung angepasst

SCHÖLLKRIPPEN  Der Markt Sc­höllkrip­pen kann künf­tig Maß­nah­men zur Si­che­rung des Trink­was­sers er­g­rei­fen und da­mit bei­spiels­wei­se wäh­rend Dür­re­pe­rio­den das Be­fül­len von Pools in Pri­vat­gär­ten ein­schrän­k­en oder gar ver­bie­ten. Möglich macht das die Wasserabgabesatzung, die der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am Montagabend einstimmig geändert und an neue Gegebenheiten angepasst hat.
Als Basis diente die aktuelle Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags. Auf Nachfrage von Marco Schmitt (CSU) betonte der Rathauschef, dass es sich bei solch einschränkenden Maßnahmen um begründete Einzelfälle handeln müsse. Zudem werde darüber in der Regel der Gemeinderat entscheiden. mst
13.06.2024
mehr unter www.main-echo.de
Schließen Drucken Nach Oben