Verfahrenswechsel bei »Krohäcker-Erschließung
Main-Echo Pressespiegel

Verfahrenswechsel bei »Krohäcker-Erschließung

Gemeinderat: Kosten tragen weiterhin die Antragsteller - Blankenbacher Gewerbegebiet an Krombacher Ortsrand
Blankenbach  Den Wün­schen von zwei Krom­ba­cher Ge­wer­be­t­rei­ben­den ent­sp­re­chend, hat die Ge­mein­de Blan­ken­bach schon vor über drei Jah­ren den Auf­stel­lungs­be­schluss für das Ge­wer­be­ge­biet »Kro­hä­cker« ge­fasst. Da­mit nicht die Ge­mein­de, son­dern die bei­den An­trag­s­tel­ler für die Kos­ten ver­ant­wort­lich zeich­nen, soll­te die Er­sch­lie­ßung als vor­ha­ben­be­zo­ge­ner Be­bau­ungs­plan (B-Plan) ab­ge­wi­ckelt wer­den. Jetzt bil­lig­te der Ge­mein­de­rat ein­stim­mig den Ver­fah­rens­wech­sel zum An­ge­bots­be­bau­ungs­plan.

Für die Gemeinde ergibt sich damit laut Bürgermeister Matthias Müller (CSU) und Sebastian Dedio vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Schöllkrippen keine Änderung; die Erschließungskosten tragen weiterhin die Antragsteller. Dafür müssten lediglich die bereits geschlossenen Verträge und Vereinbarungen angepasst werden.

Der Verfahrenswechsel sei notwendig, weil für die Abwicklung über einen vorhabenbezogenen B-Plan fertige Planungen vorliegen müssen. Konkrete Pläne gebe es jedoch nur für das Grundstück im oberen Teil des Gebiets, in der Nähe des Waldes. Für den unteren Teil existieren dagegen nur grobe Vorstellungen und Skizzen. Zunächst sei überlegt worden, dieses Grundstück aus dem vorhabenbezogenen B-Plan herauszunehmen. Dann aber hätte das Verfahren später erneut in Gang gesetzt werden müssen, wenn die Planungen konkreter geworden wären. In Absprache mit dem Landratsamt sei stattdessen das Verfahren so geändert worden, dass es weiterhin für beide Grundstücke angewendet werden könne. Da sich außerdem bei der Zufahrt einige Änderungen ergeben hätten, sollen die Planer nun die alten Entwürfe auf den aktuellen Stand bringen.

Zur Erläuterung: Das Gewerbegebiet »Krohäcker« befindet sich nahezu unmittelbar am Ortsausgang von Krombach, auf der rechten Seite Richtung Blankenbach. Es schließt sich zwar auf den ersten Blick an das dort vorhandene, Krombacher Gewerbegebiet an. Der größte Teil der knapp 24.000 Quadratmeter umfassenden Fläche zählt jedoch zur Gemeinde Blankenbach, in deren Flächennutzungsplan der Bereich laut Rathauschef schon seit Jahrzehnten als mögliches Gewerbegebiet berücksichtigt ist.

Die Federführung im Verfahren obliege daher der Gemeinde Blankenbach. Die Krombacher Nachbarn seien mit im Boot, nicht nur weil es sich um in Krombach ansässige Gewerbetreibende handelt. Über Krombacher Gemarkung sollen die für die Erschließung erforderlichen Leitungen, unter anderem für Wasser und Kanal, verlaufen. Und weil sich auch die Einrichtungen zur Abwasserentsorgung in der nachbarlichen Gemarkung befinden, sollen die Kanalgebühren in deren Kassen fließen. Ebenfalls schon vor längerer Zeit sei vereinbart worden, dass die Gewerbesteuern der beiden antragstellenden Betriebe prozentual, entsprechend der nutzbaren Flächen, zwischen den Nachbargemeinden aufgeteilt werden sollen.

24.07.2024
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