Solarfeld-Plan in Wiesen kommt voran
Main-Echo Pressespiegel

Solarfeld-Plan in Wiesen kommt voran

Rat: Behördenhinweise zum Bebauungsplan
WIESEN  Ei­nen Schritt näh­er zum Be­bau­ungs­plan »Frei­flächen­pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge« ist der Ge­mein­de­rat in sei­ner Sit­zung am Mon­tag ge­kom­men. Seit An­fang 2023 be­rei­tet die Ge­mein­de die Än­de­rung des Flächen­nut­zungs­plans vor. Die Fläche für die PV-An­la­ge misst rund 1,6 Hektar und liegt nord­west­lich des Orts in der Feld­flur. Sie wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich circa 400 Meter südlich. Die PV-Anlage soll eine Leistung von 1,7 MW liefern. Der Strom soll in das Stromnetz des Netzbetreibers eingespeist werden.
Die Einwände aus der frühzeitigen Beteiligung wurden zuvor in die weitere Planung eingearbeitet, die am Montag zur Beschlussfassung erneut auf dem Tisch lag. Bürgermeister Wilhelm Fleckenstein stellte die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor. Diese beschränkten sich auf Hinweise. Einwände gab es keine.
Blendwirkung vermeiden
Die Immissionsschutzbehörde empfahl, zur Vermeidung von Blendwirkung die Module in entsprechender Neigung zu montieren und mit Antireflexbeschichtung zu versehen. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) wies darauf hin, dass während der Bauzeit die Zufahrt zu landwirtschaftlichen Grundstücken möglich sein muss. Auch darf während des Betriebs der Anlage die Nutzung der umliegenden Acker- und Grünlandflächen nicht eingeschränkt werden, fordert das AELF. Mögliche Staubentwicklung und daraus resultierende Ablagerungen auf den Solarmodulen seien zu tolerieren.
Um eine Unternutzung des Grünlands auf der PV-Fläche durch Schafbeweidung zu ermöglichen, sollen die Module in ausreichender Höhe gebaut und Leitungen durch entsprechende Maßnahmen gegen Verbiss geschützt werden.
Die Höhere Landesplanungsbehörde der Regierung von Unterfranken weist darauf hin, dass Lebensräume wildlebender Tierarten gesichert und Wanderkorridore erhalten bleiben sollen. Die Naturschutzbehörde fordert für den Flächenverlust Ausgleichsflächen. Diese wurden bereits bei einem Ortstermin abgestimmt.
Der Gemeinderat nahm die Hinweise zur Kenntnis. Damit kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan »Freiflächenphotovoltaikanlage« durch Bekanntmachung in Kraft gesetzt werden. ahe
10.07.2024
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