Höhere Wassergebühren ab Juli in Wiesen
Main-Echo Pressespiegel

Höhere Wassergebühren ab Juli in Wiesen

Rat: Anhebung um 25 Cent auf 1,45 Euro pro Kubikmeter
WIESEN  Von un­se­rer Mit­ar­bei­te­ri­nAN­NET­TE HELF­MANNEi­ne An­he­bung der Was­ser­ver­brauchs­ge­büh­ren um 25 Cent je Ku­bik­me­ter (cbm) be­sch­loss der Wie­se­ner Ge­mein­de­rat in sei­ner Sit­zung am Mon­tag. Da­mit stei­gen die Ge­büh­ren zum 1. Ju­li auf 1,45 Eu­ro/cbm. Die Ge­büh­ren für Ab­was­ser blei­ben un­ve­r­än­dert bei drei Eu­ro/cbm.
Nachbesserungen gibt es bei den Grundgebühren. Beim Abwasser wird die Grundgebühr gesenkt. Beim Wasser wird es für Anschlüsse ab einem Zoll teurer. Die monatliche Grundgebühr für den Wasseranschluss für Haushalte mit einem Anschluss bis 2,5 cbm/Stunde (h) bleibt bei 2,50 Euro. Beim Abwasser wird sie von fünf auf 2,50 Euro/cbm gesenkt. Haushalte mit Anschlüssen ab einem Zoll bis sechs cbm/h zahlen beim Wasser künftig 6,25 Euro monatlich.
Beim Abwasser sinkt die Grundgebühr von 7,50 Euro auf 6,25/cbm. Für Großabnehmer mit einem Anschluss über 30 cbm/h steigt die Wassergrundgebühr von bisher sechs auf zehn Euro. Beim Abwasser bleibt sie unverändert bei ebenfalls zehn Euro.
Kommunale Abwasseranlagen sind nach den Haushaltsvorschriften kostendeckende Einrichtungen. Gemeinden dürfen mit ihrer Anlage weder Gewinne erzielen, noch dürfen sie mit Verlust arbeiten. Deshalb kommen die Gebühren regelmäßig auf den Prüfstand und werden angepasst.
Abgabesatzung neu erlassen
Neu erlassen hat der Gemeinderat im Anschluss die Wasserabgabesatzung. Die wesentliche Änderung beinhaltet, dass die Gemeinde künftig berechtigt ist, das Anschluss- und Benutzungsrecht auszuschließen oder einzuschränken, für den Fall, dass keine Trinkwasserqualität erforderlich ist. Mit dem Recht auf Einschränkung sollen Kommunen die Handhabe bekommen in Dürresommern den Wasserverbrauch zu steuern und beispielsweise das Befüllen von privaten Schwimmbädern mit Trinkwasser untersagen zu können, erklärte Bürgermeister Wilhelm Fleckenstein.
Wiesen folgt mit dem Satzungsneuerlass der Empfehlung des Bayerischen Städte- und Gemeindetags. Zudem sieht die neue Satzung die grundsätzliche Möglichkeit vor, bei drohendem Wassermangel präventive Festsetzungen treffen zu dürfen. Außerdem sieht die neue Wasserabgabesatzung ein Betretungsrecht vor, um Geschossflächenaufmaße nach Umbaumaßnahmen vornehmen zu dürfen. Ein Betretungsrecht gab es bisher nur zum Ablesen und Wechseln der Wasserzähler.
12.06.2024
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